Die Oldtimerbegutachtung ist ein amtliches Gutachten, das ein anerkannter Prüfingenieur erstellt. Dabei wird festgestellt, ob Ihr Fahrzeug als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut gilt und somit das begehrte H-Kennzeichen erhalten kann.
Rechtsgrundlage: § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).
Prüfumfang: zusätzlich zur normalen Hauptuntersuchung wird – unter die Lupe genommen: Pflege- / Erhaltungszustand, Originalität der Hauptbaugruppen und zeittypische Umbauten.